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MucLBVOFasangartenTeilflaeche · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteiles „Fasangarten-Teilfläche M-304.01“ in München Obergiesing (Biotop Nr. M - 304.01)

§ 1 MucLBVOFasangartenTeilflaeche – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.07.2008.

(1) Der in der Landeshauptstadt München an der Fasangartenstraße gelegene Laubmischwald wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Fasangarten - Teilfläche M-304.01“.

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus zwei Teilflächen (M-304.01 a und M-304.01 b).

Teilfläche M-304.01 a hat eine Größe von 0,94 ha und umfasst folgendes Flurstück:

Fl.Nr. 2642/5 (t) Gemarkung Perlach.

Teilfläche M-304.01 b hat eine Größe von 0,92 ha und umfasst folgendes Flurstück:

Fl.Nr. 2642/5 (t) und 2642/38 (t) Gemarkung Perlach.

Die Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1:5000 (Anlage) und der Karte im Maßstab 1:1500, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 15.07.2008, die Bestandteil dieser Verordnung sind.

Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1:1500 und dort jeweils die Innenkante der durchgezogenen Grenzlinie.

Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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