(1) Der in der Landeshauptstadt München an der Fasangartenstraße gelegene Laubmischwald wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Fasangarten - Teilfläche M-304.01“.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus zwei Teilflächen (M-304.01 a und M-304.01 b).
Teilfläche M-304.01 a hat eine Größe von 0,94 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2642/5 (t) Gemarkung Perlach.
Teilfläche M-304.01 b hat eine Größe von 0,92 ha und umfasst folgendes Flurstück:
Fl.Nr. 2642/5 (t) und 2642/38 (t) Gemarkung Perlach.
Die Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1:5000 (Anlage) und der Karte im Maßstab 1:1500, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 15.07.2008, die Bestandteil dieser Verordnung sind.
Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1:1500 und dort jeweils die Innenkante der durchgezogenen Grenzlinie.
Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.