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Zitierfest

MucLBVOFasangarten · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Fasangarten" in München-Perlach (Muc Bio Nr. 304)

§ 2 MucLBVOFasangarten – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. ein Kleinhabitat für anspruchsvolle, hochgradig gefährdete Insekten sowie ein Brut- und Nahrungsbiotop für Vögel zu erhalten,
  • 4. den Fasangarten als Teil der mit den Laubwaldbereichen an der Fasangartenstraße und dem Perlacher Forst in Verbindung stehenden wertvollen Lebensräumen zu erhalten und damit den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
  • 5. einen für die Münchner Schotterebene typischen artenreichen Laubmischwald zu erhalten.

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