(1) Der in der Stadt München an der Fasangartenstraße gelegene Laubmischwald wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Fasangarten".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus zwei Teilflächen (a und b).
Die Teilfläche a hat eine Größe von 3,1078 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 2266, 2271/9 und 2642, Gemarkung Perlach.
Die Teilfläche b hat eine Größe von 0,2907 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 771/2 (t), Gemarkung Perlach.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Stadt München am 22.11.1988, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.