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Zitierfest

MucLBVOEichenHainbuchenWald · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Eichen-Hainbuchen-Wald südwestlich von Gut Freiham" in München (MucBioNr. 172)

§ 2 MucLBVOEichenHainbuchenWald – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. ein landschaftsprägendes Element inmitten einer Ackerlandschaft zu bewahren,
  • 4. einen der im Münchner Stadtgebiet selten gewordenen Eichen-Hainbuchenbestände zu sichern.

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