Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. ein landschaftsprägendes Element inmitten einer Ackerlandschaft zu bewahren,
- 4. einen der im Münchner Stadtgebiet selten gewordenen Eichen-Hainbuchenbestände zu sichern.