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MucLBVOEichenHainbuchenWald · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Eichen-Hainbuchen-Wald südwestlich von Gut Freiham" in München (MucBioNr. 172)

§ 1 MucLBVOEichenHainbuchenWald – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Der in der Stadt München südwestlich von Gut Freiham gelegene Eichen-Hainbuchen-Wald wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Eichen-Hainbuchen-Wald südwestlich von Gut Freiham".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,7170 ha und umfasst folgendes Flurstück: Fl.-Nr. 3524, Gemarkung Aubing.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987. Die Karte im Maßstab 1 : 1000 wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Sie ist für den Grenzverlauf des geschützten Landschaftsbestandteils maßgeblich.

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