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Zitierfest

MucLBVOBuschartigerWald · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Buschartiger Wald zwischen Erlbach und Faulwiesenweg" in München-Langwied (Muc Bio Nr. 43)

§ 2 MucLBVOBuschartigerWald – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
  • 4. wertvolle Brut- und Nahrungsbiotope für eine große Zahl von zum Teil gefährdeten Vogelarten zu erhalten,
  • 5. ein Rückzugsgebiet für Fasane, Igel und Rehe zu sichern.

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