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MucLBVOBuschartigerWald · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Buschartiger Wald zwischen Erlbach und Faulwiesenweg" in München-Langwied (Muc Bio Nr. 43)

§ 1 MucLBVOBuschartigerWald – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Der in der Stadt München zwischen Erlbach und Faulwiesenweg gelegene buschartige Wald mit feuchtigkeitsliebenden Pflanzenarten wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Buschartiger Wald zwischen Erlbach und Faulwiesenweg".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 1,6289 ha und umfasst folgendes Flurstück: Fl.-Nr. 3033 (t), Gemarkung Langwied.

Das Grundstück ist zum Teil betroffen.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987. Die Karte im Maßstab 1 : 1000 wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich. Sie ist für den Grenzverlauf des geschützten Landschaftsbestandteils maßgeblich.

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