Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucLBVOBuchenwaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Buchenwäldchen östlich der Wolfratshauser Straße" in München-Obersendling/Prinz-Ludwig-Höhe (Muc Bio Nr. 231)

§ 5 MucLBVOBuchenwaeldchen – Befreiung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Von den Verboten des Bayerischen Naturschutzgesetzes und dieser Verordnung kann nach den Vorschriften des Art. 49 BayNatSchG im Einzelfall Befreiung erteilt werden.

(2) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) erteilt werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucLBVOBuchenwaeldchen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucLBVOBuchenwaeldchen? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten