Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucLBVOBuchenwaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Buchenwäldchen östlich der Wolfratshauser Straße" in München-Obersendling/Prinz-Ludwig-Höhe (Muc Bio Nr. 231)

§ 2 MucLBVOBuchenwaeldchen – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren, insbesondere ein Rückzugsgebiet für Großschnecken sowie Brutplätze für zahlreiche Vogelarten zu sichern,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung des Stadtklimas im Münchner Süden beizutragen,
  • 4. einen früher in der Gegend weit verbreiteten Vegetationstyp, den Waldmeister-Buchenwald, in seiner Erscheinungsform des Hallenbuchenwaldes zu bewahren,
  • 5. den Austausch der Lebensgemeinschaften zwischen den wertvollen Lebensräumen des Landschaftsbestandteiles, des auf der gegenüberliegenden Seite der Wolfratshauser Straße befindlichen Wäldchen und der Isarhochkante untereinander zu sichern.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucLBVOBuchenwaeldchen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucLBVOBuchenwaeldchen? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten