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MucLBVOBuchenwaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Buchenwäldchen östlich der Wolfratshauser Straße" in München-Obersendling/Prinz-Ludwig-Höhe (Muc Bio Nr. 231)

§ 1 MucLBVOBuchenwaeldchen – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Das in der Stadt München am Krankenhaus Martha-Maria gelegene Wäldchen wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Buchenwäldchen östlich der Wolfratshauser Straße".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus zwei Teilflächen (a und b).

Die Teilfläche a hat eine Größe von 4,6076 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 557 (t), 576 (t), 576/2, 576/21 (t), 576/26 (t), 558/2 (t), 558/9 (t), 558/10 (t), 558/11 (t), 558/12 (t), 558/13 (t), 558/14 (t), 558/19 (t), Gemarkung Thalkirchen.

Die Teilfläche b hat eine Größe von 0,0921 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 557 (t), 558/2 (t), Gemarkung Thalkirchen.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 28.11.1988, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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