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Zitierfest

MucLBVOBiedersteinerKanal · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Biedersteiner Kanal mit begleitendem Gehölzbestand" in München-Nymphenburg (MucBioNr. 114)

§ 2 MucLBVOBiedersteinerKanal – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere für die Fledermäuse notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. einen Austausch von Lebensgemeinschaften zwischen dem Nymphenburger Park und dem Olympiagelände zu sichern,
  • 4. den Biotop als ökologische Ausgleichsfläche für die Umgebung zu erhalten,
  • 5. zur Bereicherung und Auflockerung des Stadtbildes beizutragen.

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