Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere für die Fledermäuse notwendigen Lebensraum zu bewahren,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. einen Austausch von Lebensgemeinschaften zwischen dem Nymphenburger Park und dem Olympiagelände zu sichern,
- 4. den Biotop als ökologische Ausgleichsfläche für die Umgebung zu erhalten,
- 5. zur Bereicherung und Auflockerung des Stadtbildes beizutragen.