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Zitierfest

MucLBVOBichlhofweg · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteiles "alter Laubgehölzbestand und Gehölzsukzessionen am Bichlhofweg" in München-Johanneskirchen (Biotop Nr. M-346 a)

§ 2 MucLBVOBichlhofweg – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum insbesondere für Vögel, Kleinsäuger und Insekten zu bewahren und zu entwickeln,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten und zu fördern,
  • 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
  • 4. eine wertvolle ökologische Ausgleichsfläche und Rückzugsfläche in einer durch intensive Bebauung und intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägten Umgebung zu bewahren,
  • 5. das Landschaftsbild im Raum Johanneskirchen zu erhalten.

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