Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum insbesondere für Vögel, Kleinsäuger und Insekten zu bewahren und zu entwickeln,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten und zu fördern,
- 3. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
- 4. eine wertvolle ökologische Ausgleichsfläche und Rückzugsfläche in einer durch intensive Bebauung und intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägten Umgebung zu bewahren,
- 5. das Landschaftsbild im Raum Johanneskirchen zu erhalten.