(1) Die in der Landeshauptstadt München nördlich des Bichlhofwegs gelegene Fläche mit altem Laubgehölzbestand, Wiesen und Gehölzsukzessionen wird als Landschaftsbestandteil geschützt. Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung "alter Laubgehölzbestand mit Gehölzsukzessionen am Bichlhofweg",
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 1,86 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 808 (t), 822 (t) und 824 (t), jeweils Gemarkung Daglfing.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) bezeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1 : 5000 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist, und der Karte im Maßstab 1 : 1000, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 03.12.1997.
Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000 und dort jeweils die Innenkante der durchgezogenen Grenzlinie, welche durch aneinander gereihte Punkte verdeutlicht wird.
Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.