Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucLBVOBichlhofweg · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteiles "alter Laubgehölzbestand und Gehölzsukzessionen am Bichlhofweg" in München-Johanneskirchen (Biotop Nr. M-346 a)

§ 1 MucLBVOBichlhofweg – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Die in der Landeshauptstadt München nördlich des Bichlhofwegs gelegene Fläche mit altem Laubgehölzbestand, Wiesen und Gehölzsukzessionen wird als Landschaftsbestandteil geschützt. Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung "alter Laubgehölzbestand mit Gehölzsukzessionen am Bichlhofweg",

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 1,86 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 808 (t), 822 (t) und 824 (t), jeweils Gemarkung Daglfing.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) bezeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1 : 5000 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist, und der Karte im Maßstab 1 : 1000, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 03.12.1997.

Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000 und dort jeweils die Innenkante der durchgezogenen Grenzlinie, welche durch aneinander gereihte Punkte verdeutlicht wird.

Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucLBVOBichlhofweg nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucLBVOBichlhofweg? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten