Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum insbesondere als Brut- und Nahrungstätten für Vögel zu bewahren,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. den Biotop als ökologische Ausgleichsfläche insbesondere zur Verbesserung der lufthygienischen Situation im Innenstadtbereich zu erhalten,
- 4. eine auf das 16. Jahrhundert zurückgehende historische Anlage zu erhalten,
- 5. zur Bereicherung und Auflockerung des Stadtbildes beizutragen.