(1) Der in der Stadt München zwischen der Kapuzinerstraße und dem Stephansplatz gelegene Alte Südliche Friedhof einschließlich seines neueren Teils wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Alter Südlicher Friedhof".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 9,2843 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 11152,11153,11156 (t) und 11177 (t), Gemarkung München - Sektion VI.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.