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Zitierfest

MucLBVOAlterBotanischerGarten · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Alter Botanischer Garten" im Münchner Innenstadtbereich (Muc Bio Nr. 277)

§ 2 MucLBVOAlterBotanischerGarten – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung der lufthygienischen Situation im Stadtzentrum beizutragen.

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„Was regelt § 2 MucLBVOAlterBotanischerGarten? Zitiere den Wortlaut.“

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