(1) Die in der Stadt München im Innenstadtbereich an der Elisen- und Sophienstraße gelegene Parkanlage des Alten Botanischen Gartens wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Alter Botanischer Garten".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 3,7178 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.-Nrn. 5005 (t), 5705/6, 5705/7 (t), Gemarkung München-Sektion IV.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 30.09.1988, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.