Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,
- 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum, insbesondere auch für gefährdete und geschützte Arten, zu bewahren,
- 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
- 3. zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Daglfing/Johanneskirchen beizutragen,
- 4. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
- 5. eine wertvolle ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche innerhalb der ausgeräumten Ackerflur zu erhalten.