Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucLBVOAbfanggraben · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Abfanggraben mit angrenzendem Halbtrockenrasen" im Münchner Nordwesten (MucBioNr. 132)

§ 1 MucLBVOAbfanggraben – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Der in der Stadt München an der nordöstlichen Stadtgrenze gelegene Abfanggraben wird mit dem angrenzenden Halbtrockenrasen als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Abfanggraben mit angrenzendem Halbtrockenrasen".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus zwei Teilflächen (a und b).

Die Teilfläche a hat eine Größe von 1,7790 ha und umfasst das folgende Flurstück: Fl.-Nr. 1059, Gemarkung Daglfing.

Die Teilfläche b hat eine Größe von 7,9906 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 140/3 (t), 150 (t), 1024/4, 1024/7, Gemarkung Daglfing.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucLBVOAbfanggraben nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucLBVOAbfanggraben? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten