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Zitierfest

MucKostenbeitragsSKindertagespflege · Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege)

§ 9 MucKostenbeitragsSKindertagespflege – Auswärtige Kindertagespflegen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

Bei der Unterbringung eines in München lebenden Kindes in einer auswärtigen Kindertagespflege gelten die vorgenannten Regelungen über die Erhebung eines Kostenbeitrages.

Eine auswärtige Kindertagespflege ist eine Kindertagespflegestelle außerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt München.

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