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Zitierfest

MucKlimaratS · Satzung zur Einführung eines Klimarates der Landeshauptstadt München (KlimaratS)

§ 8 MucKlimaratS – Ehrenamtliche Tätigkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 02.12.2025.

(1) Die Tätigkeit im Klimarat erfolgt ehrenamtlich.

(2) Für die Teilnahme an den Sitzungen des Klimarates erhält mit Ausnahme der geborenen Mitglieder jedes Mitglied pauschal pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 80,00 Euro.

(3) Die Aufwandsentschädigung wird für höchstens 8 Sitzungen pro Jahr und Mitglied gewährt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucKlimaratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucKlimaratS? Zitiere den Wortlaut.“

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