(1) Die Tätigkeit im Klimarat erfolgt ehrenamtlich.
(2) Für die Teilnahme an den Sitzungen des Klimarates erhält mit Ausnahme der geborenen Mitglieder jedes Mitglied pauschal pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) in Höhe von 80,00 Euro.
(3) Die Aufwandsentschädigung wird für höchstens 8 Sitzungen pro Jahr und Mitglied gewährt.