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Zitierfest

MucKlimaratS · Satzung zur Einführung eines Klimarates der Landeshauptstadt München (KlimaratS)

§ 1 MucKlimaratS – Aufgaben des Klimarates

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 02.12.2025.

(1) Der Klimarat der Landeshauptstadt München (Stadt) nimmt Stellung zu Grundsatzentscheidungen der Stadt im Klimaschutz und ist kritisch-konstruktiver Begleiter und Berater des ehrenamtlichen Stadtrats und der Verwaltung der Landeshauptstadt München bei der Fortschreibung der städtischen Klimastrategie.

(2) Der Klimarat unterstützt ferner die Kommunikation zwischen Öffentlichkeit, Wissenschaft, Politik und Verwaltung bezüglich des städtischen Klimaschutzes und ermöglicht eine öffentliche und fachliche Diskussion über Ziele und Kriterien städtischer Klimaschutzpolitik innerhalb der Zivilgesellschaft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucKlimaratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucKlimaratS? Zitiere den Wortlaut.“

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