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Zitierfest

MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS · Jüdisches-Museum-München-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS – Sonstige Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Die sonstigen Gebühren betragen

1.Für die Leistung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, Erstellung von Gutachten oder sonstigen Tätigkeiten bei Beanspruchung einer Fachkraft pro angefangener Stunde69,00 Euro
2.Für die Erstellung von Fotokopien pro Seite
a)in schwarz/weiß0,25 Euro
b)in Farbe0,50 Euro
3.Für die Erstellung von Scans pro Seite0,25 Euro
4.Für die Reservierung von Gruppen bis zu5,00 Euro

(2) Die Gebühren nach Abs. 1 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, gemäß § 3 Abs. 2 oder § 3 Abs. 3 ermäßigt bzw. erlassen werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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