(1) Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des Jüdischen Museums München gelten folgenden Gebühren:
| 1. | Kleingruppen bis 5 Personen | |
|---|---|---|
| a) | Vermittlungsangebote bis 60 Minuten | 30,00 Euro |
| b) | jede weitere halbe Stunde | 15,00 Euro |
| c) | Vermittlungsangebote ab 180 Minuten | 90,00 Euro |
| 2. | Gruppen von 6 bis max. 25 Personen | |
| a) | Vermittlungsangebote bis 60 Minuten | 60,00 Euro |
| b) | jede weitere halbe Stunde | 30,00 Euro |
| c) | Vermittlungsangebote ab 180 Minuten | 180,00 Euro |
(2) Die Besichtigungsgebühren nach § 3 sind in den Gebühren nach Abs. 1 nicht enthalten.
(3) Die Gebühren nach Abs. 1 können gemäß § 3 Abs.1 Nr. 1, gemäß § 3 Abs. 2 oder § 3
Abs.3 ermäßigt bzw. erlassen werden. Gleiches gilt bei Vorliegen eines Härtefalls.
(4) Bei Vermittlungsangeboten, denen auf Grund des Umfangs (z.B. wesentliche
zeitliche Überschreitung) oder des finanziellen Aufwandes besondere Bedeutung
zukommt, können neben der Gebühr nach Absatz 1 Aufschläge von bis zu 60,00 Euro
je Stunde erhoben werden.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Vermittlungsangebote von Dritten.