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Zitierfest

MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS · Jüdisches-Museum-München-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS – Gebühren für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des Jüdischen Museums München gelten folgenden Gebühren:

1.Kleingruppen bis 5 Personen
a)Vermittlungsangebote bis 60 Minuten30,00 Euro
b)jede weitere halbe Stunde15,00 Euro
c)Vermittlungsangebote ab 180 Minuten90,00 Euro
2.Gruppen von 6 bis max. 25 Personen
a)Vermittlungsangebote bis 60 Minuten60,00 Euro
b)jede weitere halbe Stunde30,00 Euro
c)Vermittlungsangebote ab 180 Minuten180,00 Euro

(2) Die Besichtigungsgebühren nach § 3 sind in den Gebühren nach Abs. 1 nicht enthalten.

(3) Die Gebühren nach Abs. 1 können gemäß § 3 Abs.1 Nr. 1, gemäß § 3 Abs. 2 oder § 3

Abs.3 ermäßigt bzw. erlassen werden. Gleiches gilt bei Vorliegen eines Härtefalls.

(4) Bei Vermittlungsangeboten, denen auf Grund des Umfangs (z.B. wesentliche

zeitliche Überschreitung) oder des finanziellen Aufwandes besondere Bedeutung

zukommt, können neben der Gebühr nach Absatz 1 Aufschläge von bis zu 60,00 Euro

je Stunde erhoben werden.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Vermittlungsangebote von Dritten.

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„Was regelt § 5 MucJuedisches-Museum-Muenchen-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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