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Zitierfest

MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS · Jüdisches-Museum-München-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS – Hausordnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

Der Direktion des Jüdischen Museums München steht das Hausrecht zu. Es kann delegiert werden. Einzelheiten zum Aufenthalt regelt die von der Direktion zu erlassende Hausordnung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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