Der Direktion des Jüdischen Museums München steht das Hausrecht zu. Es kann delegiert werden. Einzelheiten zum Aufenthalt regelt die von der Direktion zu erlassende Hausordnung.
MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS · Jüdisches-Museum-München-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 4 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS – Hausordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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„Was regelt § 4 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“