Das Jüdische Museum München ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Es dient dem in dieser Satzung beschriebenen Zweck und kann nach Maßgabe dieser Satzung besucht und genutzt werden.
MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS · Jüdisches-Museum-München-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS – Gegenstand der Satzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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