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Zitierfest

MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS · Jüdisches-Museum-München-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS – Gegenstand der Satzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

Das Jüdische Museum München ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Es dient dem in dieser Satzung beschriebenen Zweck und kann nach Maßgabe dieser Satzung besucht und genutzt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucJuedisches-Museum-Muenchen-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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