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Zitierfest

MucJGM-Quartiere-BenutzungS · JGM-Quartiere-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucJGM-Quartiere-BenutzungS – Auskunftspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

(1) Die Benutzer*innen sind verpflichtet, der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration

  • 1. alle Tatsachen anzugeben, die für den Vollzug der Benutzungs- und Gebührensatzung erheblich sind, insbesondere Auskunft zu geben über ihre Identität und Familienverhältnisse, ihre Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse sowie ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse;
  • 2. Änderungen in den unter Nr. 1 genannten Punkten unverzüglich mitzuteilen;
  • 3. zum Beweis die erforderlichen Dokumente vorzulegen oder – wenn notwendig – der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen.

(2) Den Benutzer*innen kann zur Erteilung der Auskünfte eine Frist gesetzt werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucJGM-Quartiere-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucJGM-Quartiere-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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