Die JGM-Quartiere werden von der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration – Abteilung Unterkünfte – Planung und Betrieb – Abgeschlossener Wohnraum in Kooperation mit der Abteilung Migration und Flucht verwaltet.
MucJGM-Quartiere-BenutzungS · JGM-Quartiere-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 4 MucJGM-Quartiere-BenutzungS – Zuständigkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucJGM-Quartiere-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 4 MucJGM-Quartiere-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“