(1) Diese Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der Wohnprojekte und Wohngemeinschaften zur Unterbringung von unbegleiteten heranwachsenden Flüchtlingen (UF) der Landeshauptstadt München (UF-Quartiere-Benutzungssatzung) vom 10.04.2018 (MüABl. S. 166) außer Kraft.