Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucJGM-Quartiere-BenutzungS · JGM-Quartiere-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 12 MucJGM-Quartiere-BenutzungS – Haftung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

(1) Die Benutzer*innen haften nach den allgemeinen Bestimmungen für alle Schäden in den JGM-Quartieren, ihren Nebenräumen und den gemeinschaftlich genutzten Flächen, soweit sie von ihnen schuldhaft verursacht wurden.

Die Benutzer*innen haften ebenso für Schäden, die von Dritten verursacht wurden, soweit sie den Aufenthalt der Dritten im JGM-Quartier veranlasst haben.

(2) Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration haftet gegenüber den Benutzer*innen nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucJGM-Quartiere-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 MucJGM-Quartiere-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten