(1) Die Benutzer*innen haften nach den allgemeinen Bestimmungen für alle Schäden in den JGM-Quartieren, ihren Nebenräumen und den gemeinschaftlich genutzten Flächen, soweit sie von ihnen schuldhaft verursacht wurden.
Die Benutzer*innen haften ebenso für Schäden, die von Dritten verursacht wurden, soweit sie den Aufenthalt der Dritten im JGM-Quartier veranlasst haben.
(2) Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration haftet gegenüber den Benutzer*innen nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen.