Im Sinne dieser Satzung ist
- 1. amtliche Informationen: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;
- 2. bei Gesellschaften vorhandene Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2: jede Aufzeichnung, die dem Gesellschaftszweck zu dienen bestimmt ist, unabhängig von der Art der Speicherung. Entwürfe und Notizen gehören nicht dazu;
- 3. Dritte: alle, über die personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen.