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Zitierfest

MucInformationsfreiheitS · Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucInformationsfreiheitS – Begriffsbestimmung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 13.07.2015.

Im Sinne dieser Satzung ist

  • 1. amtliche Informationen: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;
  • 2. bei Gesellschaften vorhandene Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2: jede Aufzeichnung, die dem Gesellschaftszweck zu dienen bestimmt ist, unabhängig von der Art der Speicherung. Entwürfe und Notizen gehören nicht dazu;
  • 3. Dritte: alle, über die personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucInformationsfreiheitS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucInformationsfreiheitS? Zitiere den Wortlaut.“

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