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Zitierfest

MucHundeV · Hundeverordnung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucHundeV – Schlussbestimmungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.07.2013.

Die Regelungen über das Mitnehmen von Hunden in

· der Satzung der Landeshauptstadt München über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) vom 15.06.2012 (MüABl. S. 197),

· der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Oktoberfest (Oktoberfestverordnung) vom 16.07.1997 (MüABl. S. 200),

· der Verordnung der Landeshauptstadt München über das Frühlingsfest und den Flohmarkt auf der Theresienwiese (Frühlingsfest- und Flohmarktverordnung) vom 11.04.2012 (MüABl. S. 97),

· den geltenden Verordnungen oder anderen Regelwerken zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (insbesondere Landschaftsschutzverordnungen, Verordnungen über Naturschutzgebiete),

in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt.

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