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Zitierfest

MucHMGebS · Hausmüllentsorgungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucHMGebS – Gebührenpflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

Für die Benützung der Einrichtung der Städtischen Hausmüllentsorgung sind Gebühren nach Maßgabe

dieser Satzung zu entrichten. Die Benutzung der Wertstoffbehälter (§ 5 Abs. 2 Satz 4 der Hausmüllentsorgungssatzung) ist gebührenfrei; dies gilt nicht für die Fälle des § 3 Abs. 5 Sätze 3 ff..

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucHMGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucHMGebS? Zitiere den Wortlaut.“

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