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Zitierfest

MucHausratsperrmuellProblemmuellS · Satzung über die Wiederverwendung, Wiederverwertung und Beseitigung von Hausratsperrmüll, Wertstoffen und Problemmüll in der Landeshauptstadt München (Hausratsperrmüll-, Wertstoff- und Problemmüllsatzung)

§ 9 MucHausratsperrmuellProblemmuellS – Auskunftspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.07.2026.

Auf Verlangen der Stadt haben sich die Anlieferer an allen Annahmestellen auszuweisen und alle Auskünfte zu erteilen, die für eine geordnete Entsorgung der Stoffe erforderlich sind (z. B. Auskunft über Herkunft, Menge, Zusammensetzung der angelieferten Stoffe).

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucHausratsperrmuellProblemmuellS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 MucHausratsperrmuellProblemmuellS? Zitiere den Wortlaut.“

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