Die Stadt kann für die Benutzung der Annahmestellen eine Benutzungsordnung erlassen, soweit nicht schon diese Satzung entsprechende Regelungen beinhaltet.
MucHausratsperrmuellProblemmuellS · Satzung über die Wiederverwendung, Wiederverwertung und Beseitigung von Hausratsperrmüll, Wertstoffen und Problemmüll in der Landeshauptstadt München (Hausratsperrmüll-, Wertstoff- und Problemmüllsatzung)
§ 12 MucHausratsperrmuellProblemmuellS – Benutzungsordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.07.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucHausratsperrmuellProblemmuellS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 12 MucHausratsperrmuellProblemmuellS? Zitiere den Wortlaut.“