(1) Erfassung von Ausschlussgründen für die Teilnahme an der Mietspiegelbefragung da hier kein mietspiegelrelevanter Wohnraum vorliegt. Dies umfasst insbesondere Angaben zu folgenden Punkten:
a. Eigentümer*innen, die selbst in der Wohnung wohnen;
b. Dienst- oder Werkswohnung;
c. Mietverhältnis ab Februar 2026;
d. Mietfreier Wohnraum;
e. Keine Mietpreisänderung im relevanten Zeitraum (01.02.2020 – 31.01.2026);
f. Festlegung der Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage.
(2) Folgende Erhebungsmerkmale werden erfasst:
- 1. Angaben zum Mietverhältnis, Mietvertrag und zur Mietzahlung;
Dies umfasst insbesondere Angaben zu folgenden Punkten:
a. Erstvermietung/Wiedervermietung;
b. Befristet/unbefristet;
c. Umfang des Mietvertrages (Garten- bzw. Garagennutzung);
d. Mietvertragsstruktur (Bruttomiete/Nettomiete/Teilinklusivmiete);
e. Zeitpunkt und Art der letzten Mieterhöhung mit Ausnahme von Erhöhungen nach § 560 des Bürgerlichen Gesetzbuches;
f. Höhe und Art der Heiz- und Betriebskosten;
g. Art der Miete und Miethöhe.
- 2. Angaben zur Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Größe der Wohnung;
Dies umfasst insbesondere Angaben zu folgenden Punkten:
a. Baujahr (Altbau/Neubau);
b. Möbliert/unmöbliert;
c. Raumhöhe;
d. Keller/Speicher/Gemeinschaftsräume/Garage;
e. Heizungs- und Warmwasserversorgung;
f. Ausstattung von Küche und Bad;
g. Ausrichtung der Zimmer (Norden/Süden/Osten/Westen);
h. Lage im Haus (Stockwerk);
i. Modernisierungen/Instandsetzungen;
j. Ausstattung der Wohnräume;
k. Balkon, Terrasse, Garten.
- 3. Angaben zur Lage der Wohnung;
Dies umfasst insbesondere Angaben zu folgenden Punkten:
a. Makrolage/Mikrolage;
b. Stadtbezirk;
c. Zentralität.
- 4. Angaben zur Art des Gebäudes;
Dies umfasst insbesondere Angaben zu folgenden Punkten:
a. Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus;
b. Vorderhaus/Rückgebäude;
c. Freistehend/nicht freistehendes Gebäude;
d. Anzahl der Stockwerke;
e. Anzahl der Wohnungen/Eingang (über den die jeweilige Wohnung erreichbar ist);
f. Modernisierungen des Gebäudes (Treppenhaus/Aufzug);
g. Nähere Umgebung (Zusammenhängende/aufgelockerte Bebauung/Grünflächen in der Nachbarschaft).
- 5. Angaben zur energetischen Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung/des Gebäudes;
Dies umfasst insbesondere Angaben zu folgenden Punkten:
a. Energieausweis/Energiekennwerte;
b. Energetische Modernisierungen (Dämmung/Heizung).
- 6. Außergesetzliche Merkmale zur Wahl des Regressionsmodells und bei der Bemessung der Spannen:
a. Angaben zum Vermieter*innentyp (z.B. Wohnungsbaugesellschaft, privat);
b. Angaben zur Mietdauer;
c. Angaben zur Haushaltsgröße;
d. Angaben zum Alter der Bewohner*innen;
e. Angaben zur Wohnungssuche;
f. Angaben Regelungen des Mietvertrages bezüglich Mieterhöhungen.
Bei den Angaben zu § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstaben a und b sowie § 2 Absatz 2 Ziffer 6 handelt es sich um freiwillige Angaben.
(3) Als Hilfsmerkmale werden verwendet:
- 1. Angaben zu den Mieter*innen: (Name, Adresse);
- 2. Angaben der Mieter*innen (Telefonnummer);
- 3. Angaben zu den Vermieter*innen (Adresse).
Bei den Angaben zu § 2 Abs. 3 Nr. 2 handelt es sich um freiwillige Angaben.
(4) Hilfsmerkmale sind von den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen und gesondert aufzubewahren. Laufende Nummern und Ordnungsnummern können auf den Erhebungsunterlagen verbleiben. Sie dürfen auf die für die maschinelle Weiterverarbeitung bestimmten Datenträger übernommen werden.
(5) Die Hilfsmerkmale sind zu löschen, sobald die Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit abgeschlossen ist. Bei wiederkehrenden Erhebungen kann die Löschung der Hilfsmerkmale unterbleiben, soweit sie noch künftig zur Bestimmung des Kreises der zu Befragenden benötigt werden. Die Hilfsmerkmale sind gesondert aufzubewahren und nach Beendigung der wiederkehrenden Erhebungen zu löschen. Diese Vorschriften gelten entsprechend für die Vernichtung von Erhebungsunterlagen, die Hilfsmerkmale enthalten.