Die erste Bürgermeisterin bzw. der erste Bürgermeister der Landeshauptstadt München ist Beamtin bzw. Beamter auf Zeit (berufsmäßige Bürgermeisterin bzw. berufsmäßiger Bürgermeister). Sie bzw. er führt die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeisterin“ bzw. „Oberbürgermeister“.
MucHauptS · Hauptsatzung der Landeshauptstadt München
§ 1 MucHauptS – Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.
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„Was regelt § 1 MucHauptS? Zitiere den Wortlaut.“