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Zitierfest

MucHauptS · Hauptsatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucHauptS – Die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

Die erste Bürgermeisterin bzw. der erste Bürgermeister der Landeshauptstadt München ist Beamtin bzw. Beamter auf Zeit (berufsmäßige Bürgermeisterin bzw. berufsmäßiger Bürgermeister). Sie bzw. er führt die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeisterin“ bzw. „Oberbürgermeister“.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucHauptS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucHauptS? Zitiere den Wortlaut.“

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