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Zitierfest

MucHallenVO · Hallenverordnung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucHallenVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Rudi-Sedlmayer-Sporthalle an der Siegenburgerstraße (Sporthallenverordnung) vom 25.11.1996 (MüABl. S. 532) außer Kraft.

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