(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über die Rudi-Sedlmayer-Sporthalle an der Siegenburgerstraße (Sporthallenverordnung) vom 25.11.1996 (MüABl. S. 532) außer Kraft.