(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Stadion an der Grünwalder Straße (Grünwalder-Stadionverordnung) vom 13.10.2016 (MüABl. S. 414) außer Kraft.
[Abbildung/Karte, siehe Quelle]