Diese Benutzungsordnung gilt für die umfriedete Versammlungsstätte des Stadions an der Grünwalder Straße (Stadion) sowie den räumlichen Umgriff des Stadions. Der räumliche Umgriff des Stadions umfasst die Bereiche außerhalb des Stadions bis zu den drei U-Bahn-Stationen Silberhornstraße (nördlich der Versammlungsstätte), Wettersteinplatz (südlich) und in Verlängerung der Pilgersheimerstraße sowie Birkenleiten bis zum Candidplatz (westlich) inklusive aller dortigen unterirdischen U-Bahn-Geschosse und Aufgänge. Die Fläche des sog. „Giesinger Grünspitz“ wird im räumlichen Umgriff ausgenommen. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches im Sinne dieser Verordnung ergeben sich aus der Karte im Maßstab von 1 : 4000, ausgefertigt am 11.08.2021, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Verordnung ist.
MucGruenwalder-StadionVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Stadion an der Grünwalder Straße (Grünwalder- Stadionverordnung)
§ 1 MucGruenwalder-StadionVO – Geltungsbereich
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.08.2021.
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