Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGruenanlagenS · Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucGruenanlagenS – Ordnungswidrigkeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.06.2012.

Wegen einer Ordnungswidrigkeit kann nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich

  • 1. gegen die in § 2 aufgeführten Verhaltensregeln verstößt,
  • 2. die Vorgaben einer Ausnahmebewilligung nach § 3 einschließlich aller Nebenbestimmungen nicht einhält.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucGruenanlagenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucGruenanlagenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten