Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGewerbeBauabfallentsorgungsgebuehrenS · Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucGewerbeBauabfallentsorgungsgebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026.

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebühren der Landeshauptstadt München (Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebührensatzung) vom 24. Juni 2003 (MüABl. S. 210), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Februar 2004 (MüABl. S. 53), außer Kraft.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucGewerbeBauabfallentsorgungsgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucGewerbeBauabfallentsorgungsgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten