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Zitierfest

MucGewerbeBauabfallentsorgungsgebuehrenS · Gewerbe- und Bauabfallentsorgungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucGewerbeBauabfallentsorgungsgebuehrenS – Gebührenpflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2026.

Für die Benützung der Einrichtung der städtischen Gewerbe- und Bauabfallentsorgung sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten, soweit sich aus den Vorschriften dieser Satzung nichts anderes ergibt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucGewerbeBauabfallentsorgungsgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucGewerbeBauabfallentsorgungsgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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