Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucGesundheitsbehoerde-GebuehrenS · Satzung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsbehörde der Landeshauptstadt München (Gesundheitsbehörde – Gebührensatzung)
§ 3 MucGesundheitsbehoerde-GebuehrenS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.01.2016.
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„Was regelt § 3 MucGesundheitsbehoerde-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“