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Zitierfest

MucGesundheitsbehoerde-GebuehrenS · Satzung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsbehörde der Landeshauptstadt München (Gesundheitsbehörde – Gebührensatzung)

§ 1 MucGesundheitsbehoerde-GebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 04.01.2016.

Die Stadt erhebt für die Inanspruchnahme (Verrichtungen) der städtischen Gesundheitsbehörde Gebühren und Auslagen (Benutzungsgebühren).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucGesundheitsbehoerde-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucGesundheitsbehoerde-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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