Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucGeschO · Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO)

§ 80 MucGeschO – Geltungsdauer der Geschäftsordnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.05.2026.

Die Vollversammlung stellt in ihrer ersten Sitzung zu Beginn der neuen Wahlperiode fest, ob und in welchem Umfang die Geschäftsordnung der vorausgegangenen Wahlperiode übernommen wird.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 80 MucGeschO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 80 MucGeschO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten