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Zitierfest

MucGeschO · Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO)

§ 26 MucGeschO – Aufgaben der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.05.2026.

Der Oberbürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 GO)

  • a) die übertragenen hoheitlichen Aufgaben in Angelegenheiten der Verteidigung, des Wehrersatzwesens sowie des Schutzes der Zivilbevölkerung, soweit nicht für haushalts- oder personalrechtliche Entscheidungen die Vollversammlung oder Ausschüsse zuständig sind;
  • b) die Angelegenheiten, die im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder geheim zu halten sind.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 26 MucGeschO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 26 MucGeschO? Zitiere den Wortlaut.“

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