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Zitierfest

MucGeschaeftsOMigrationsbeirats · Geschäftsordnung des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München

§ 6 MucGeschaeftsOMigrationsbeirats – Ausschusssprecher*in

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2025.

(1) Der*die Ausschusssprecher*in bzw. im Vertretungsfall die Stellvertretung hat die Aufgabe, zusammen mit der*dem Vorsitzenden zu den Sitzungen des Ausschusses einzuladen.

Des Weiteren hat der*die Ausschusssprecher*in bzw. im Vertretungsfall die Stellvertretung die Sitzungen zu leiten, die Beschlüsse des Ausschusses vorzubereiten und in der Vollversammlung oder dem Erweiterten Vorstand vorzutragen.

(2) Der*die Ausschusssprecher*in hat die Aufgabe, die*den Vorsitzende*n bei wichtigen Verhandlungen in Fragen, die die Zuständigkeit des Ausschusses berühren, zu begleiten.

(3) Die Stellvertretungen der Ausschusssprecher*innen werden durch die Vollversammlung gewählt.

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