(1) Der*die Ausschusssprecher*in bzw. im Vertretungsfall die Stellvertretung hat die Aufgabe, zusammen mit der*dem Vorsitzenden zu den Sitzungen des Ausschusses einzuladen.
Des Weiteren hat der*die Ausschusssprecher*in bzw. im Vertretungsfall die Stellvertretung die Sitzungen zu leiten, die Beschlüsse des Ausschusses vorzubereiten und in der Vollversammlung oder dem Erweiterten Vorstand vorzutragen.
(2) Der*die Ausschusssprecher*in hat die Aufgabe, die*den Vorsitzende*n bei wichtigen Verhandlungen in Fragen, die die Zuständigkeit des Ausschusses berühren, zu begleiten.
(3) Die Stellvertretungen der Ausschusssprecher*innen werden durch die Vollversammlung gewählt.