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MucGeodatenService-GebuehrenS · GeodatenService-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucGeodatenService-GebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2022.

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Städtischen Vermessungsamtes der Landeshauptstadt München (Vermessungsamtsgebührensatzung) vom 15. Dezember 1992 (MüABl. S. 413) in der Fassung der Satzung vom 22. September 1999 (MüABl. S. 241) außer Kraft.

(2) Soweit Leistungen aus mehreren Teilen im Sinne des Gebührenverzeichnisses bestehen, wird für die Teile der Leistungen, die vor dem 01.05.2022 erbracht wurden, die Gebühr nach dem Gebührenverzeichnis der GeodatenService-Gebührensatzung vom 20.12.2000 (MüABl. S. 529) in der Fassung vom 15.05.2018 (MüABl. S. 201) berechnet.

1Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen
Die Gebühren für Grenzfeststellungen und Fortführungsvermessungen werden für Personen und Organisationen, die nicht zur Stadtverwaltung der LH München gehören, gemäß der Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm, BayRS 2013-2-9-F) in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die Ausführungen zu Gebühren für Katasterneuvermessungen, Umlegungen und vereinfachte Umlegungen, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Auslagen und Befreiungen, Erstattungsverzicht sowie die Anlage (zu § 10 Abs. 1 GebOVerm) Gebührenverzeichnis (GebVz) finden keine Anwendung. Ein Dringlichkeitszuschlag wird nicht erhoben.
2Leistungen nach Zeitaufwand
2.1Werden für Leistungen nach den Ziffern 3. bis 6. Gebühren nach dem Zeitaufwand ermittelt, beträgt die Gebühr je Stunde:
1. Für Beamt*innen der Besoldungsgruppen A4 bis A9 oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte61,-- Euro
2. Für Beamt*innen der Besoldungsgruppen A10 bis A16 oder nach ihrer Vergütung vergleichbare Beschäftigte82,-- Euro
2.2Sonderzuschlag nach § 4
Die Stundensätze nach Ziffer 2.1 erhöhen sich für
Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit um30 v.H.
Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen um50 v.H.
Arbeiten unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen (Röhren-, Flussvermessungen u.ä.) um100 v.H.
3Technische Vermessungsleistungen
3.1Vermessungsleistungen, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.2 fallen, werden nach Ziffer 1.4 der Anlage 1 zur HOAI in der jeweils gültigen Fassung abgerechnet.
3.2Gebühren für die Absteckung von Einzelpunkten, die nicht unter das Leistungsbild von Ziffer 3.1 fallen.
Die Gebühr bemisst sich nach der Anzahl der in der Örtlichkeit abgesteckten Punkte. Die Gebühr beträgt:
1. für den ersten Punkt275,-- Euro
2. für den zweiten und alle weiteren Punkte je65,-- Euro
3.3Fallen umfangreiche Vermessungsarbeiten im Lage- und Höhenfestpunktfeld als Vorleistung für die Absteckungsarbeiten an, werden zusätzlich Zeitgebühren nach Ziffer 2 erhoben.
3.4Vermessungsleistungen, die nicht unter die Ziffern 3.1 - 3.3 fallen, werden nach Ziffer 2 abgerechnet.
3.5Koordinaten
für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr)30,-- Euro
für jeden weiteren Punkt0,20 Euro
4Vermessungsunterlagen, Bescheinigungen, Auskünfte aus öffentlichen Büchern
4.1Höhenfestpunkte
1. für den ersten Punkt (inkl. Grundgebühr)20,-- Euro
2. für jeden weiteren Punkt10,-- Euro
4.2Höhenfestpunktverzeichnis
Erstabgabe2.000,-- Euro
Update (einmal pro Jahr)440,-- Euro
4.3Bescheinigung und beglaubigte Abschriften
4.3.1Kopien im Format bis einschließlich
DIN A41,-- Euro
DIN A32,-- Euro
Beglaubigung (unabhängig von der Seitenzahl)5,-- Euro
4.3.2Auszüge aus Fortführungsnachweisen
Mindestgebühr5,-- Euro
je Seite DIN A4 schwarz-weiß1,50 Euro
je Seite DIN A3 schwarz-weiß2,50 Euro
je Seite DIN A4 farbig3,-- Euro
je Seite DIN A3 farbig5,-- Euro
4.4Auskünfte aus öffentlichen Büchern (nur für stadtinterne, dienstliche Zwecke)
Auskunft aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch
je Flurstück5,-- Euro
Auszug aus dem DV-Grundbuch15,-- Euro
Sonstige Recherchen in öffentlichen Büchern werden nach dem Zeitaufwand nach Ziffer 2 verrechnet.
5Abgabe von Grundlagen für die Bauvorlage und Bauplanung
5.1Amtlicher Lageplan für Bauanträge
Bei gleichzeitiger Bestellung von Vektordaten (z. B. DXF, DWG) aus der Digitalen Stadtgrundkarte (Kosten nach Ziffer 6.2.2.2) und/ oder von Luftbildern (Kosten nach Ziffer 6.2.1.2) des gleichen Planausschnittes wird ein Rabatt von jeweils gewährt.25 %
5.1.1Amtlicher Lageplan mit Angaben des Baureferates und des Höchstgrundwasserstandes (analog und digital)175,-- Euro
5.1.2Amtlicher Lageplan ohne Angaben des Baureferates und Höchstgrundwasserstandes (analog und digital)110,-- Euro
5.1.3Aktualisierung des Amtlichen Lageplans, dessen Ausfertigung länger als ein Jahr zurückliegt90,-- Euro
5.1.4Für Amtliche Lagepläne, die die Standardausgabe hinsichtlich Format, Umfang oder Schwierigkeit wesentlich übersteigen, wird ein Zuschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) erhoben.
5.1.5Abgabe von Zwischenergebnissen innerhalb des Bearbeitungszeitraumes35,-- Euro
5.1.6Unterlagen für einfache Bauvorlage45,-- Euro
5.2Abgabe von Grundwasserhöhen des Höchstgrundwasserstandes
jede erste Höhe eines Grundstücks (inkl. Grundgebühr)35,--Euro
jede weitere Höhe eines Grundstücks5,-- Euro
5.3Abgabe von Bauraumkoordinaten des Baulinienkatasters
Grundpreis inkl. 4 Punkte190,-- Euro
5. bis 20. Punkt je15,-- Euro
jeder weitere Punkt5,-- Euro
5.4Bebauungsplankopien als Datei im Rasterformat (PDF)
Pauschalpreis (Plan- und Textteil)35,-- Euro
6Geodaten des GeodatenService München
6.1Analoge Geodaten
6.1.1Stadtweite Produkte
Stadtplan11,-- Euro
Übersichtskarte 1 : 40.000 Basiskarte ca. DIN A110,-- Euro
Übersichtskarte 1 : 40.000 mit Thema (z. B. Postleitzahlen, Stadtviertel etc.)13,-- Euro
Rabatt bei einer Abnahme von mehr als 10 Stück10 v. H.
Rabatt für Wiederverkäufer (Mindestabnahmemenge: 5 Stück)40 v. H.
6.1.2Auszüge auf Papier
Die Gebühr bemisst sich nach Größe des Endprodukts. Mehrfertigungen können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn gleichzeitig eine Erstfertigung erstellt wird
Stadtgrundkarte, Amtlicher Stadtplan, Übersichtskarten, Luftbilder (aktuell / historisch), Bebauungspläne
DIN A420,-- Euro
DIN A325,-- Euro
DIN A233,-- Euro
DIN A155,-- Euro
DIN A082,-- Euro
Mehrfertigungen
DIN A4 (pro Mehrfertigung)1,-- Euro
DIN A3 (pro Mehrfertigung)2,-- Euro
DIN A2 (pro Mehrfertigung)3,-- Euro
DIN A1 (pro Mehrfertigung)5,-- Euro
DIN A0 (pro Mehrfertigung)8,-- Euro
Aufpreis für Sondermedien Transparent, Folie, Präsentationspapier etc. zzgl.50 v. H.
6.1.3Sonderanfertigung nach Kund*innenwunsch
Sonderanfertigungen sind Auszüge nach Kund*innenwunsch. Die Gebühren bemessen sich nach Ziffer 6.1.1 - 6.1.2 - je nach Aufwand wird ein Aufschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) berechnet.
6.2Digitale Geodaten
6.2.1Digitale Geodaten im Rasterformat
6.2.1.1Rasterdaten stadtweit, großflächig, hochauflösend, georeferenziert (z. B.: Luftbild, DOM, DGM etc.)
Die Gebühren bemessen sich je Datensatz
Datensatz stadtweit6.000,-- Euro
Datensatz nach km² (Grundpreis 2 km²)150,-- Euro
Datensatz jeder weitere km²50,-- Euro
6.2.1.2Rasterdaten im Ausschnitt:
Datensätze: - Stadtgrundkarte, - Stadtkarte, - Amtliche Stadtplan, - Übersichtskarten, - Luftbilder (aktuell / historisch) - Bebauungspläne
Die genannten Datensätze werden mit einer maximalen Auflösung von 300 dpi abgegeben. Der Datensatz Luftbilder stellt eine Ausnahme dar: Hier sind datenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen. Die Gebühren bemessen sich je Datensatz
DIN A425,-- Euro
DIN A330,-- Euro
DIN A250,-- Euro
DIN A175,-- Euro
DIN A0110,-- Euro
6.2.2Digitale Geodaten im Vektorformat
6.2.2.1Vektordaten stadtweit
Vektordaten werden in einschlägigen CAD- und GIS-Formaten bereitgestellt.
Topografie6.000,-- Euro
geplante Gebäude1.500,-- Euro
Höhenfestpunkte2.000,-- Euro
Baurecht (Baulinien, Bebauungsplanumgriffe etc.)5.000,-- Euro
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke)*50,-- Euro
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile)*100,-- Euro
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile, Stadtviertel)*200,-- Euro
Verwaltungseinheiten (Stadtbezirke, Stadtteile, Stadtviertel, Baublöcke)1.500,-- Euro
*: Die gekennzeichneten Datensätze werden in bestimmten Vektorformaten über das Open Data Portal der Landeshauptstadt München geldleistungsfrei bereitgestellt. Für dort nicht aufgeführte Dateiformate erfolgt eine Abrechnung gemäß der genannten Preise.
3D-Geodaten (Gebäude, Geländemodell)10.000,-- Euro
6.2.2.2Vektordaten im Ausschnitt
Digitale Stadtgrundkarte Ausschnitt nach ha (Grundpreis 2 ha)100,-- Euro
Digitale Stadtgrundkarte jeder weitere ha19,-- Euro
3D-Geodaten Ausschnitt nach ha (Grundpreis 2 ha)100,-- Euro
3D-Geodaten jeder weitere ha19,-- Euro
Bei gleichzeitiger Bestellung von 2D-Vektordaten aus der Digitalen Stadtgrundkarte und 3D-Vektordaten wird ein Rabatt von 50 % auf die 3D-Vektordaten gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Datensätze im identischen Umgriff liegen.
6.2.3Digitale Geodaten im Listenformat
Geocodierte Adressen stadtweit (Adresse, Postleitzahl, Stadtbezirke, Stadtbezirksteile, Stadtbezirksviertel, Baublöcke, Koordinate, etc.)1.000,-- Euro
Fortführungsliste Hausnummern (monatliche Ausgabe, PDF-Format) Jahrespauschale360,-- Euro
6.2.4Sonderanfertigung nach Kund*innenwunsch
Sonderanfertigungen sind Ausspielungen nach Kund*innenwunsch. Die Gebühren bemessen sich nach Ziffer 6.2.1 - 6.2.3 je nach Aufwand wird ein Aufschlag nach Zeitaufwand (Ziffer 2) berechnet.
6.3Geodaten online
Geodatendienste des GeodatenService München werden über das GeoPortal München bereitgestellt. Näheres zur Nutzung der Geodatendienste regeln die Nutzungsbedingungen, die pro Geodatendienst zur Verfügung gestellt werden.
Geoinfo (durch BayernD geschützter Zugriff auf die Stadtgrundkarte) pro Jahr750,-- Euro

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