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Zitierfest

MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums · Satzung über die Gemeinnützigkeit und Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Gemeinnützigkeitssatzung des Münchner Stadtmuseums)

§ 7 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gemeinnützigkeit und Benutzung des Münchner Stadtmuseums (Gemeinnützigkeitssatzung des Münchner Stadtmuseums) vom 11.05.2005 (MüABl. S. 153) außer Kraft.

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„Was regelt § 7 MucGemeinnuetzigkeitsSStadtmuseums? Zitiere den Wortlaut.“

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